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   FG Niedersachsen, 13.08.2002 - 8 K 881/01   

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FG Niedersachsen, 13.08.2002 - 8 K 881/01 (https://dejure.org/2002,7020)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2002 - 8 K 881/01 (https://dejure.org/2002,7020)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2002 - 8 K 881/01 (https://dejure.org/2002,7020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters; außerordentliche Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichszahlung; Handelsvertreter; Horizontaler Verlustausgleich - Horizontaler Verlustausgleich gem. § 34 EStG bei Handelsvertreter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verrechnung tarifbegünstigter Einkünfte mit Verlusten aus derselben Einkunftsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch - Ausgleich in voller Höhe steuerlich begünstigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA, außerordentliche Einkünfte, Ermäßigung um Verluste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 691
  • EFG 2003, 319
  • DStRE 2003, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93

    Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2002 - 8 K 881/01
    Der BFH hat im Urteil vom 26. Januar 1995 (IV R 23/93, BStBl. II 1995, S. 467 ff., 470) ausdrücklich seine Rechtsprechung bestätigt, "dass außerordentliche Einkünfte, die nach § 34 EStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, auch dann nach diesem besonderen Tarif zu versteuern sind, wenn sich bei der Einkunftsart, der die außerordentlichen Einkünfte zuzurechnen sind, niedrigere Einkünfte oder ein Verlust ergeben" (Ziff. 4 des Urteils).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 46/02

    Außerordentliche Einkünfte: Verlustausgleich

    Andere sind hingegen der Auffassung, dass die Einkommensteuer auf die außerordentlichen Einkünfte in den Jahren 1999 bis 2003 unabhängig von der Regelung des § 2 Abs. 3 EStG zu berechnen sei (FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. April 2002 4 V 18/01, EFG 2002, 1017; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. August 2002 8 K 881/01, DStRE 2003, 399; Röhner, Betriebsberater --BB-- 2000, 2234 und 2001, 1126; Eggers/Bauer, DStR 2000, 1171; Lindberg in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 2 Rz. 80).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 47/02

    Keine Kürzung der ao. Einkünfte um laufende Verluste

    Andere sind hingegen der Auffassung, dass die Einkommensteuer auf die außerordentlichen Einkünfte in den Jahren 1999 bis 2003 unabhängig von der Regelung des § 2 Abs. 3 EStG zu berechnen sei (FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. April 2002 4 V 18/01, EFG 2002, 1017; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. August 2002 8 K 881/01, DStRE 2003, 399; Röhner, Betriebsberater --BB-- 2000, 2234 und 2001, 1126; Eggers/Bauer, DStR 2000, 1171; Lindberg in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 2 Rz. 80).
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